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Kühlke und NordhornRechtsanwälte · Verkehrsunfall

Die 130-%-Grenze

Bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts sind ersatzfähig — aber nur bei vollständiger, fachgerechter Reparatur und sechs Monaten Weiternutzung.

Der Grundgedanke

Das Gesetz schützt nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Ihr Interesse daran, genau dieses Fahrzeug zu behalten — Ihr Integritätsinteresse. Ein Fahrzeug, das Sie kennen, dessen Historie Sie kennen und das Sie gepflegt haben, ist für Sie mehr wert als der Marktpreis eines beliebigen Ersatzfahrzeugs.

Die Rechtsprechung erkennt das an: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent, können Sie die Reparatur verlangen, statt sich auf den Wiederbeschaffungsaufwand verweisen zu lassen.

Die Voraussetzungen — alle müssen erfüllt sein

Die 130-%-Regel ist an strenge Bedingungen geknüpft. Wird eine davon verfehlt, bricht der Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand zusammen — und die Differenz zahlen Sie selbst:

  • Die Reparaturkosten überschreiten den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent.
  • Das Fahrzeug wird vollständig und fachgerecht repariert — nach den Vorgaben des Gutachtens, keine Teil- oder Billigreparatur.
  • Sie nutzen das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiter.
  • Die Reparatur wird nachgewiesen, üblicherweise durch Rechnung und Fotodokumentation.

Was ausdrücklich nicht geht

Oberhalb von 100 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ist eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis ausgeschlossen. Wer den 130-%-Rahmen nutzen will, muss tatsächlich reparieren lassen — und zwar vollständig. Eine notdürftige Reparatur, die das Fahrzeug nur wieder fahrbereit macht, genügt nicht.

Ebenso wenig lässt sich der Rahmen dadurch erreichen, dass man Reparaturkosten und andere Positionen zusammenrechnet. Maßgeblich sind allein die reinen Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert.

Warum die sechs Monate der kritische Punkt sind

Die Weiternutzungsfrist läuft ab dem Unfalltag und wird von Versicherern konsequent geprüft. Verkaufen Sie das Fahrzeug einen Monat zu früh, entfällt die Grundlage der Abrechnung rückwirkend — mit einer Rückforderung als Folge.

Wir überwachen diese Frist für unsere Mandanten aktiv und melden uns rechtzeitig vor Ablauf, damit der Nachweis fristgerecht vorliegt. Dass diese Frist im Alltag untergeht, ist einer der häufigsten und teuersten Fehler in der Unfallregulierung.

Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Unfalls ab.

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.