Unfallschaden
Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Ein Unfallschaden besteht aus einem guten Dutzend einzelner Positionen. Die gegnerische Versicherung reguliert die, die gefordert werden — nicht die, die zustehen. Hier finden Sie jede einzelne erklärt.
Reparaturkosten
Sie bestimmen, wo repariert wird — nicht die gegnerische Versicherung. Und das Risiko einer überteuerten Werkstattrechnung tragen Sie nicht.
Mehr dazu →Totalschaden
Wirtschaftlicher Totalschaden heißt nicht Schrott. Er heißt: Die Versicherung rechnet anders ab — und dabei entstehen die meisten Fehler.
Mehr dazu →Die 130-%-Grenze
Sie hängen an Ihrem Auto? Dann dürfen Sie es auch dann reparieren lassen, wenn es sich rein rechnerisch nicht mehr lohnt — bis zu 30 % über dem Fahrzeugwert.
Mehr dazu →Weiternutzung nach Totalschaden
Sie behalten Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden? Dann steht Ihnen oft mehr zu, als die Versicherung zunächst gezahlt hat — sechs Monate später.
Mehr dazu →Fiktive Abrechnung
Sie müssen nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auf Gutachtenbasis auszahlen lassen — und selbst entscheiden, was Sie damit tun.
Mehr dazu →Wertminderung
Auch perfekt repariert ist Ihr Auto als Unfallwagen weniger wert. Diese Differenz ist ein eigener Schadensposten — und wird häufig gar nicht erst geltend gemacht.
Mehr dazu →Nutzungsausfall
Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Entschädigung zu — Geld, das viele Geschädigte einfach liegen lassen.
Mehr dazu →Mietwagenkosten
Ein Mietwagen steht Ihnen zu — aber der Tarif, den die Autovermietung Ihnen anbietet, ist nicht automatisch der, den die Versicherung erstattet.
Mehr dazu →Restwert
Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht, bevor wir darauf geschaut haben. Ein zu hoch angesetzter Restwert kostet Sie unmittelbar bares Geld.
Mehr dazu →Sachverständigenkosten
Sie dürfen einen eigenen Gutachter beauftragen — und Sie sollten es tun. Der Prüfbericht der gegnerischen Versicherung ist kein Gutachten.
Mehr dazu →Weitere Schadenspositionen
Abschleppen, Standkosten, An- und Abmeldung, Auslagenpauschale: einzeln kleine Beträge, zusammen schnell ein vierstelliger Posten.
Mehr dazu →Haftungsquote und Mithaftung
Nicht jeder Unfall ist zu 100 Prozent geklärt. Wie die Quote ausfällt, entscheidet über jeden einzelnen Euro Ihrer Abrechnung.
Mehr dazu →Schmerzensgeld und Personenschaden
Wenn Sie verletzt wurden, geht es um mehr als das Auto: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Haushaltsführungsschaden.
Mehr dazu →Anwaltskosten
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren. Für Sie entstehen keine Kosten.
Mehr dazu →Ihre Position ist nicht dabei?
Kein Unfall gleicht dem anderen. Rufen Sie an — wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall in Betracht kommt.
0511 98474747Die Darstellungen auf diesen Seiten geben die Rechtslage allgemein wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen einzelne Positionen zustehen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Unfalls ab.
Lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.