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Kühlke und NordhornRechtsanwälte · Verkehrsunfall

Verkehrsunfall · Schadensregulierung · Hannover

Unverschuldet in einen Unfall geraten?Wir holen heraus, was Ihnen wirklich zusteht.

Die gegnerische Versicherung reguliert nicht, was richtig ist — sie reguliert, was Sie fordern. Wir prüfen jede einzelne Schadensposition, setzen sie durch und lassen keine liegen.

  • Kostenlose Ersteinschätzung — meist noch am selben Werktag
  • Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite unsere Gebühren
  • Vollständige Positionsprüfung statt Pauschalabrechnung
  • Fristen wie die Sechs-Monats-Weiternutzung überwachen wir aktiv

Unfall in zwei Minuten melden

Damit wir uns bei Ihnen melden können

Optional

Unverbindlich. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.

So läuft es ab

Drei Schritte — den Rest übernehmen wir

  1. 01

    Unfall melden

    Über das Formular oder telefonisch. Wir prüfen die Haftungslage und sagen Ihnen sofort, wie wir den Fall einschätzen.

  2. 02

    Vollmacht erteilen

    Online mit dem Finger unterschrieben, in unter einer Minute. Ab diesem Moment läuft die gesamte Korrespondenz über uns.

  3. 03

    Wir regulieren

    Gutachten, Anspruchsschreiben, Fristen, Mahnung, notfalls Klage. Sie bekommen Ihr Geld, wir kümmern uns um den Streit.

Ihre Ansprüche

Was Ihnen nach einem Unfall zusteht

Jede vergessene Position ist bares Geld. Wir arbeiten jeden Fall entlang einer festen Liste durch — hier finden Sie, worum es dabei geht.

Reparaturkosten

Sie bestimmen, wo repariert wird — nicht die gegnerische Versicherung. Und das Risiko einer überteuerten Werkstattrechnung tragen Sie nicht.

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Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden heißt nicht Schrott. Er heißt: Die Versicherung rechnet anders ab — und dabei entstehen die meisten Fehler.

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Die 130-%-Grenze

Sie hängen an Ihrem Auto? Dann dürfen Sie es auch dann reparieren lassen, wenn es sich rein rechnerisch nicht mehr lohnt — bis zu 30 % über dem Fahrzeugwert.

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Weiternutzung nach Totalschaden

Sie behalten Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden? Dann steht Ihnen oft mehr zu, als die Versicherung zunächst gezahlt hat — sechs Monate später.

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Fiktive Abrechnung

Sie müssen nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auf Gutachtenbasis auszahlen lassen — und selbst entscheiden, was Sie damit tun.

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Wertminderung

Auch perfekt repariert ist Ihr Auto als Unfallwagen weniger wert. Diese Differenz ist ein eigener Schadensposten — und wird häufig gar nicht erst geltend gemacht.

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Nutzungsausfall

Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Entschädigung zu — Geld, das viele Geschädigte einfach liegen lassen.

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Mietwagenkosten

Ein Mietwagen steht Ihnen zu — aber der Tarif, den die Autovermietung Ihnen anbietet, ist nicht automatisch der, den die Versicherung erstattet.

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Restwert

Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht, bevor wir darauf geschaut haben. Ein zu hoch angesetzter Restwert kostet Sie unmittelbar bares Geld.

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Sachverständigenkosten

Sie dürfen einen eigenen Gutachter beauftragen — und Sie sollten es tun. Der Prüfbericht der gegnerischen Versicherung ist kein Gutachten.

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Weitere Schadenspositionen

Abschleppen, Standkosten, An- und Abmeldung, Auslagenpauschale: einzeln kleine Beträge, zusammen schnell ein vierstelliger Posten.

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Haftungsquote und Mithaftung

Nicht jeder Unfall ist zu 100 Prozent geklärt. Wie die Quote ausfällt, entscheidet über jeden einzelnen Euro Ihrer Abrechnung.

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Schmerzensgeld und Personenschaden

Wenn Sie verletzt wurden, geht es um mehr als das Auto: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Haushaltsführungsschaden.

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Anwaltskosten

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren. Für Sie entstehen keine Kosten.

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Ihre Position ist nicht dabei?

Kein Unfall gleicht dem anderen. Rufen Sie an — wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall in Betracht kommt.

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Unser Ansatz

Spezialisiert statt nebenbei

Unfallregulierung ist Massengeschäft — auf Seiten der Versicherer. Dort arbeiten Sachbearbeiter mit Kürzungsroutinen, Prüfberichten und Kalkulationsprogrammen, und zwar jeden Tag. Wer dem gelegentlich und ohne Spezialisierung begegnet, verliert Positionen, die schlicht niemand angesprochen hat.

Wir behandeln Unfallschäden nicht nebenbei. Wir kennen die wiederkehrenden Kürzungsmuster der einzelnen Versicherer, wissen, welche davon sich lohnen anzugreifen, und führen zu jedem Fall eine vollständige Positionsprüfung durch.

Und wir überwachen die Fristen, an denen die meisten Ansprüche still verfallen — allen voran die Sechs-Monats-Frist bei Weiternutzung nach Totalschaden.

Was Sie nach dem Unfall tun sollten

  • Unfallstelle sichern, bei Verletzten oder unklarer Lage die Polizei rufen.
  • Fotos machen: Endstellung der Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Umfeld.
  • Daten des Unfallgegners und mögliche Zeugen notieren.
  • Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben — auch nicht „zur Vereinfachung“.
  • Keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
  • Das beschädigte Fahrzeug nicht verkaufen, bevor der Restwert geprüft ist.
  • Uns einschalten, bevor Sie mit der Versicherung sprechen.

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.