Ablauf
Von der Meldung bis zur Auszahlung
Der Aufwand für Sie beschränkt sich auf zwei Dinge: uns den Unfall schildern und die Vollmacht erteilen. Alles Weitere läuft über uns.
- 01
Sie melden den Unfall
Über das Formular auf der Startseite oder telefonisch. Wir brauchen zunächst nur wenig: was passiert ist, wann, und wie wir Sie erreichen. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag und sagen Ihnen, wie wir die Haftungslage einschätzen.
- 02
Sie erteilen die Vollmacht
Online, mit dem Finger auf dem Handy unterschrieben, in unter einer Minute. Ab diesem Moment übernehmen wir die gesamte Korrespondenz — Sie müssen nicht mehr mit der gegnerischen Versicherung sprechen.
Zur Online-Vollmacht → - 03
Das Gutachten wird erstellt
Bei mehr als einem Bagatellschaden beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen — nicht den der Gegenseite. Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch einen und stimmen den Ablauf ab. Das Gutachten ist die Zahlengrundlage für alles Weitere.
- 04
Wir beziffern und fordern
Wir prüfen jede Schadensposition anhand einer festen Liste, beziffern die Gesamtforderung und schicken das Anspruchsschreiben mit Frist an die gegnerische Versicherung.
- 05
Wir setzen nach
Reagiert die Versicherung nicht oder kürzt sie, folgen Erinnerung, Mahnung mit Verzugssetzung und Klageandrohung — in dieser Reihenfolge und fristgebunden. Bleibt es dabei, klagen wir.
- 06
Auszahlung — und der Blick nach hinten
Nach Eingang rechnen wir mit Ihnen ab. Anschließend behalten wir die Nachforderungsfristen im Auge, insbesondere die Sechs-Monats-Frist bei Weiternutzung nach Totalschaden. Wir melden uns rechtzeitig, wenn Nachweise fällig werden.
Weiternutzung nach Totalschaden →
Was kostet Sie das?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung zum ersatzfähigen Schaden — sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Steht eine Haftungsquote im Raum, werden auch die Anwaltskosten nur anteilig erstattet; darauf weisen wir Sie hin, sobald sich das abzeichnet.
Mehr zu den Anwaltskosten →Fragen zum Ablauf beantworten wir Ihnen auch kurz am Telefon: 0511 98474747
Lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.