Soforthilfe: 0511 98474747
Kühlke und NordhornRechtsanwälte · Verkehrsunfall

Ablauf

Von der Meldung bis zur Auszahlung

Der Aufwand für Sie beschränkt sich auf zwei Dinge: uns den Unfall schildern und die Vollmacht erteilen. Alles Weitere läuft über uns.

  1. 01

    Sie melden den Unfall

    Über das Formular auf der Startseite oder telefonisch. Wir brauchen zunächst nur wenig: was passiert ist, wann, und wie wir Sie erreichen. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag und sagen Ihnen, wie wir die Haftungslage einschätzen.

  2. 02

    Sie erteilen die Vollmacht

    Online, mit dem Finger auf dem Handy unterschrieben, in unter einer Minute. Ab diesem Moment übernehmen wir die gesamte Korrespondenz — Sie müssen nicht mehr mit der gegnerischen Versicherung sprechen.

    Zur Online-Vollmacht
  3. 03

    Das Gutachten wird erstellt

    Bei mehr als einem Bagatellschaden beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen — nicht den der Gegenseite. Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch einen und stimmen den Ablauf ab. Das Gutachten ist die Zahlengrundlage für alles Weitere.

  4. 04

    Wir beziffern und fordern

    Wir prüfen jede Schadensposition anhand einer festen Liste, beziffern die Gesamtforderung und schicken das Anspruchsschreiben mit Frist an die gegnerische Versicherung.

  5. 05

    Wir setzen nach

    Reagiert die Versicherung nicht oder kürzt sie, folgen Erinnerung, Mahnung mit Verzugssetzung und Klageandrohung — in dieser Reihenfolge und fristgebunden. Bleibt es dabei, klagen wir.

  6. 06

    Auszahlung — und der Blick nach hinten

    Nach Eingang rechnen wir mit Ihnen ab. Anschließend behalten wir die Nachforderungsfristen im Auge, insbesondere die Sechs-Monats-Frist bei Weiternutzung nach Totalschaden. Wir melden uns rechtzeitig, wenn Nachweise fällig werden.

    Weiternutzung nach Totalschaden

Was kostet Sie das?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten der anwaltlichen Vertretung zum ersatzfähigen Schaden — sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Steht eine Haftungsquote im Raum, werden auch die Anwaltskosten nur anteilig erstattet; darauf weisen wir Sie hin, sobald sich das abzeichnet.

Mehr zu den Anwaltskosten →

Fragen zum Ablauf beantworten wir Ihnen auch kurz am Telefon: 0511 98474747

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.