Wer zahlt
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist nach einem Verkehrsunfall regelmäßig erforderlich und zweckmäßig. Die dadurch entstehenden Kosten sind Teil des Schadens und von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen — bei eindeutiger Haftungslage in voller Höhe.
Bei geteilter Haftung werden auch die Anwaltskosten nur quotal erstattet. Auf diesen Punkt weisen wir Sie hin, sobald sich eine Quote abzeichnet, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Wie sich die Gebühr berechnet
Die Vergütung richtet sich nach dem RVG und bemisst sich am Gegenstandswert. Dieser entspricht der Summe der Hauptforderungen — also der eigentlichen Schadenspositionen.
Nicht in den Gegenstandswert fließen Nebenforderungen ein, insbesondere die Sachverständigenkosten und die Anwaltskosten selbst. Wer sie mitrechnet, kommt zu einer zu hohen Gebühr — ein Fehler, der in der Praxis vorkommt und den wir konsequent vermeiden.
Rechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung brauchen Sie bei klarer Haftung nicht. Sie ist aber nützlich, wenn die Haftung streitig ist, eine Quote im Raum steht oder geklagt werden muss. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir die Deckungszusage für Sie ein.
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Unfalls ab.