Soforthilfe: 0511 98474747
Kühlke und NordhornRechtsanwälte · Verkehrsunfall

Restwert

Sie dürfen sich grundsätzlich auf den Restwert aus Ihrem Gutachten verlassen — Angebote der Versicherung müssen Ihnen vor dem Verkauf vorliegen.

Warum der Restwert so wichtig ist

Beim Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Jeder Euro, den die Versicherung beim Restwert nach oben verschiebt, ist ein Euro weniger für Sie. Entsprechend hoch ist der Anreiz, hier anzusetzen.

Maßgeblich ist der regionale Markt

Der Sachverständige ermittelt den Restwert anhand von Angeboten auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt, üblicherweise auf Basis mehrerer Angebote. Auf diesen Wert dürfen Sie sich verlassen und das Fahrzeug entsprechend veräußern.

Versicherer holen daraufhin oft höhere Gebote über bundesweite Restwertbörsen ein — von Aufkäufern, die weit entfernt sitzen. Solche Angebote müssen Sie nicht von sich aus suchen. Nach der Rechtsprechung des BGH sind sie nur dann beachtlich, wenn sie Ihnen vor dem Verkauf zugegangen sind und die Abwicklung für Sie zumutbar ist.

Der praktische Rat

Verkaufen Sie das beschädigte Fahrzeug nicht vorschnell und nicht ohne Rücksprache. Wer zuerst verkauft und danach ein höheres Restwertangebot der Versicherung präsentiert bekommt, ist in der schlechteren Position — auch wenn sich das häufig noch abwehren lässt.

Umgekehrt gilt: Ist Ihnen ein zumutbares höheres Angebot rechtzeitig zugegangen und Sie verkaufen trotzdem billiger, müssen Sie die Differenz gegen sich gelten lassen.

Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Unfalls ab.

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.