Ihr eigenes Gutachten
Bei mehr als einem Bagatellschaden dürfen Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten sind Teil des Herstellungsaufwands und vom Schädiger zu ersetzen.
Das Gutachten ist die Grundlage der gesamten Regulierung: Es beziffert Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Ausfalldauer. Ohne belastbares eigenes Gutachten verhandeln Sie über Zahlen, die die Gegenseite gesetzt hat.
Gutachter der Versicherung ist nicht Ihr Gutachter
Versicherer bieten oft an, „kostenlos“ einen eigenen Sachverständigen zu schicken, oder legen einen Prüfbericht vor. Dieser Prüfbericht ist kein neutrales Gutachten — er wird im Auftrag der Gegenseite erstellt, häufig ohne Besichtigung des Fahrzeugs, allein anhand von Fotos und Kalkulationsdaten.
Nehmen Sie ein solches Angebot an, geben Sie die Zahlenhoheit aus der Hand. Wir raten davon in aller Regel ab.
Streit über die Höhe des Honorars
Auch die Gutachterkosten selbst werden gekürzt, meist bei den Nebenkosten für Fotos, Fahrtkosten und Schreibauslagen. Als Laie können Sie die Angemessenheit eines Sachverständigenhonorars nicht beurteilen; nur eine für Sie erkennbar deutlich überhöhte Rechnung geht zu Ihren Lasten.
Ein wichtiger Punkt am Rande: Die Sachverständigenkosten sind eine Nebenforderung. Sie erhöhen den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nicht.
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Unfalls ab.