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Kühlke und NordhornRechtsanwälte · Verkehrsunfall

Weitere Schadenspositionen

Ersatzfähig ist alles, was durch den Unfall verursacht wurde — nicht nur der Fahrzeugschaden.

Die oft vergessenen Posten

Der Blick richtet sich meist auf Reparatur oder Wiederbeschaffung. Daneben entsteht aber eine Reihe weiterer Kosten, die ebenfalls zu ersetzen sind — und die in der Abrechnung regelmäßig fehlen, wenn niemand sie auflistet:

  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Standkosten für die Verwahrung des Fahrzeugs
  • Allgemeine Auslagenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten, üblicherweise 25 bis 30 Euro
  • Kosten der Ab- und Anmeldung sowie neue Kennzeichen
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen für die gesamte Ausfallzeit
  • Entsorgungskosten, Rückstufungsschaden in der eigenen Kaskoversicherung
  • Finanzierungs- oder Kreditkosten, wenn die Ersatzbeschaffung vorfinanziert werden musste
  • Beschädigte Gegenstände im Fahrzeug — Kindersitz, Brille, Kleidung, Ladung

Der Kindersitz

Ein Kindersitz, der bei einem Unfall belastet wurde, ist nach den Empfehlungen der Hersteller auszutauschen, auch wenn er äußerlich unbeschädigt wirkt. Diese Kosten sind erstattungsfähig und werden fast nie von selbst reguliert.

Warum Vollständigkeit zählt

Jede vergessene Position bedeutet doppelten Verlust: Sie erhalten weniger ausgezahlt, und der Gegenstandswert der Angelegenheit sinkt. Wir arbeiten jeden Fall deshalb anhand einer festen Positionsliste durch, damit nichts durchrutscht.

Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Unfalls ab.

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.